Fit für das Lieferkettengesetz?

Whistleblox by Houben Compliance
die Sicher-Bloggen -Box
Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersysteme komplett outsourcen.
Lösungen für das Beschwerdeverfahren (Lieferkettengesetz/BAFA) und das Hinweisgeberschutzgesetz.

Das Unternehmen
teilt einen Link oder QR-Code auf seiner Homepage mit kurzem Hinweis auf das Verfahren = gesetzliche Auflagen erfüllt.

Das Hinweisgeber-Tool
leitet die Kommunikation einer Ombudsperson mit Hinweisgebern
ein: vertraulich oder anonym
per Text, Audio oder Bilddatei. Nach Prüfung erfolgt die Weiterleitung (u.v.m.) an unternehmensinterne Stellen zwecks Abhilfe oder Prävention und als wertvolles Feedback für die weitere Compliance-Kultur.

Die Whistleblower
können barrierearm Meldung machen. Ob einzelne Betroffene, Menschenrechtsorganisationen oder Personen mit Kenntnissen über Missstände: Der Hinweis ist in vielen Sprachen möglich.
LERNEN SIE WHISTLEBLOX KENNEN
Ziel und Zweck: Warum WHISTLEBLOX?
1) Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, liegt grundsätzlich beim Staat. In einer zunehmend vernetzten Welt mit globalen Liefer- und Wirtschaftsbeziehungen sind manche Länder nicht in der Lage, Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, in die Schranken zu weisen.
Die Gefahr, das auch deutsche Unternehmen Menschenrechtsverletzungen verursachen, zu ihnen beitragen oder an ihnen beteiligt sind, ist entlang der weit verzweigten Lieferketten nicht auszuschließen. Dies kann aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder bewusster Inkaufnahme geschehen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schreibt vor, dass gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes¹ jedes Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (ab 2024 ab 1.000 Beschäftigten) über ein Beschwerdeverfahren verfügen muss, über das interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.
Unternehmen können hierfür ein unternehmensinternes Verfahren nutzen, sich an einem gleichwertigen externen Verfahren beteiligen oder interne und externe Beschwerdeverfahren kombinieren.
Auch das kommende Europäische Lieferkettengesetz wird ein Beschwerdeverfahren beinhalten.
2) Die Whistleblower-Richtlinie /Hinweisgeberschutzgesetz
Parallel dazu existiert seit dem 17.12.2021 eine europäische Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Damit wurde ein breiter Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern zum Wohle des öffentlichen Interesses auf europäischer Ebene geschaffen.
Es sollen leicht zugängliche Meldekanäle eingerichtet werden. Kernstück ist die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und das Verbot von Vergeltung gegenüber Hinweisgebern.
Dafür wurden gezielte Schutzmaßnahmen eingeführt. Diese Richtlinie wartet immer noch darauf, in deutsches Recht umgesetzt zu werden, wobei durchaus Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof möglich sind!
WHISTLEBLOX ist ein externes Beschwerdeverfahren
Hinweisgeber aus dem In- und Ausland können sich jederzeit wahlweise anonym oder mit Angabe persönlicher Daten an WHISTLEBLORG wenden. Wir werden alle Angaben prüfen und nach den gesetzlichen Vorgaben weiter behandeln.
Den genauen Ablauf erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch oder bei einer Mitarbeiterschulung.